Freizügigkeit und Auswanderung

Von Redaktion · · 2019/Jan-Feb

Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte garantiert das Recht jedes Menschen auf Mobilität – sowohl innerhalb des Staatsgebiets (Freizügigkeit) wie auch über die Staatsgrenze hinaus (Auswanderung). Amorim, Webdesigner und Karikaturist aus Brasilien, widmete sich dem Thema anlässlich des 70-jährigen Bestehens der Menschenrechte.

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